Neue „Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum (FRL-Breitband)“

13.03.2015 |

Am 27. Februar hat Herr Minister Reinhold Jost die neue „Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung  im ländlichen Raum (FRL-Breitband)“ in Kraft gesetzt. Diese regelt, ergänzend zum Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020) und der Nationalen Rahmenregelung für die Bundesrepublik Deutschland (NRR), die Fördermöglichkeiten für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum des Saarlandes.
 
Einmal jährlich werden die, bis zum 31.03. des Jahres eingegangenen und danach geprüften und als förderfähig eingestuften Zuwendungsanträge in das Auswahlverfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit einbezogen. Für das Jahr 2015 wird aufgrund des verspäteten Beginns der neuen EU-Förderperiode hiervon abweichend der 17.04.15 als Stichtag für das Auswahlverfahren festgesetzt.
 
Download der Richtlinie, des Zuwendungsantrages und des Verwendungsnachweises unter http://www.saarland.de/92788.htm