1 Welche Akteure sind am Projekt beteiligt?

Träger des Projektes NGA-Netzausbau Saar ist der kommunale Zweckverband eGo-Saar (www.ego-saar.de). Mit dem Projekt verfolgt der eGo-Saar im Auftrag aller saarländischen Städte und Gemeinden sowie der Landesregierung das Ziel, eine nahezu flächendeckende Versorgung des gesamten Saarlandes mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bis Ende 2018 sicherzustellen. Bei der Umsetzung des Projektes arbeitet der eGo-Saar auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung eng mit der Staatskanzlei des Saarlandes zusammen.

Die Versorgung aller Bereiche ohne marktgetriebene Versorgungsperspektive wurde vom eGo-Saar ausgeschrieben und schließlich fördermittelfrei an die drei Netzbetreiber Deutsche Telekom, inexio und VSE NET vergeben, denen jeweils unterschiedliche Ausbaubereiche zugeteilt worden sind. Diese haben sich vertraglich gegenüber dem eGo-Saar verpflichtet, den bevorstehenden Breitbandausbau fristgerecht vorzunehmen.

In der gesamten Bauphase und darüber hinaus wird der eGo-Saar das Projekt auf Basis der mit den Netzbetreibern geschlossenen Ausbauverträge weiter begleiten, seinen Fortschritt vorantreiben und die Zielerreichung sicherstellen sowie – falls notwendig – nachsteuern.

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2 Wie wurde entschieden, welche Bereiche im Projekt ausgebaut werden?

Im Projekt werden alle Bereiche im Saarland ausgebaut, die keine anderweite Versorgungs­perspektive aufweisen. Hierzu wurde die Versorgungssituation landesweit genau analysiert.

Im Rahmen eines so genannten Markterkundungsverfahrens wurden Anfang 2016 die Versorgungsdaten und mittelfristigen Ausbauplanungen für das gesamte Saarland von allen Netzbetreibern abgefragt. Anschließend wurde das Saarland auf Grundlage der erhaltenen Infrastrukturdaten straßenzuggenau in rund 4000 technisch zweckmäßige Versorgungsbereiche aufgeteilt.

In jedem dieser Bereiche wurde analysiert, ob dort mindestens ein Netzbetreiber bereits heute oder aber binnen drei Jahren großflächig Anschlüsse anbieten kann, die zuverlässig NGA-Bandbreiten (mindestens 30 Mbit/s) liefern. Denn zum Schutze getätigter und geplanter eigenwirtschaftlicher Investitionen der Netzbetreiber, aber auch zur Sicherstellung eines zielgerichteten Einsatzes öffentlicher Ressourcen ist ein staatlich veranlasster Ausbau in solchen Bereichen nicht möglich.

Alle Versorgungsbereiche ohne marktgetriebene Versorgungsperspektive – rund 700 von insgesamt 4000 Bereichen – sind hingegen in das Projektgebiet eingeflossen und werden nun nahezu flächendeckend auf Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s ausgebaut.

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3 Welche Bandbreite erhalte ich, wenn ich im Ausbaubereich wohne?

Fast jedes Gebäude erhält mindestens die Zielbandbreite 50 Mbit/s, viele Gebäude werden sogar 100 Mbit/s erreichen.

Das Projekt verfolgt das Ziel, eine nahezu flächendeckende Versorgung des Projektgebietes mit 50 Mbit/s zu erreichen. Das von allen Netzbetreibern zur Versorgung eingesetzte Verfahren VDSL2-Vectoring ermöglicht Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s. Die im Einzelfall erreichte Bandbreite hängt jedoch von der Entfernung eines Gebäudes zu dessen versorgendem Glasfaserknoten und der Güte des Telefonkabels auf der Zwischenstrecke ab.

Statistisch betrachtet werden im gesamten Projektgebiet folgende Bandbreiten erreicht:

  • 99% der Haushalte und Betriebe erreichen mindestens 30 Mbit/s
  • 97% der Haushalte und Betriebe erreichen mindestens 50 Mbit/s
  • 77% der Haushalte und Betriebe erreichen genau 100 Mbit/s (Maximalbandbreite)

Verbindliche Auskünfte zur erreichbaren Bandbreite speziell an Ihrem Wohn- oder Betriebsstandort kann Ihnen ausschließlich der versorgende Netzbetreiber erteilen.

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4 Muss ich meinen Anbieter wechseln, um die höhere Bandbreite zu nutzen?

Das kommt darauf an, ob Ihr derzeitiger Anbieter das neue Netz nutzen wird.

Grundsätzlich hat jeder Anbieter das Recht, seine Kunden innerhalb des Projektgebietes über das Netz des ausbauenden Netzbetreibers zu versorgen und damit hohe Bandbreiten zu erreichen. In der Praxis greifen die einzelnen Anbieter aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen jedoch bevorzugt auf das Netz eines oder weniger Netzbetreiber zu. Daher kann es je nach Anbieter und Wohnort vorkommen, dass Ihr bestehender Anbieter Sie nicht über das neue Netz versorgen kann. Berücksichtigen Sie zudem, dass Sie möglicherweise in einen höherwertigen Tarif wechseln müssen um eine höhere Bandbreite zu nutzen.

Bitte erfragen Sie vor diesem Hintergrund bei Ihrem derzeitigen Anbieter, ob dieser Sie über das Netz des an Ihrem Wohnort ausbauenden Netzbetreibers versorgen kann. Welcher Netzbetreiber Ihren Standort versorgt, ist auf unserer interaktiven Ausbaukarte verzeichnet. Alle drei Netzbetreiber, die im Rahmen des Projektes ausbauen werden, bieten auch eigene Zugangsdienste an:

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5 Wird eine neue Leitung in mein Haus gelegt?

Nein, sofern Ihr Gebäude einen Telefonanschluss hat, ist das nicht erforderlich.

Im Rahmen des Ausbaus werden in Ihrem Ortsteil zentrale Glasfaserzugangsknoten errichtet, die meist nur wenige hundert Meter von Ihnen entfernt sind. Das Breitbandsignal wird von dort aus mit dem VDSL2-Vectoring-Verfahren über Ihre bereits bestehende Telefonleitung zu Ihrem Standort geleitet.

Der Anschlusskomfort entspricht damit einem gewöhnlichen DSL-Anschluss, allerdings mit einem entscheidenden Vorteil: Da nur eine vergleichsweise kurze Strecke über die Telefonleitung überbrückt werden muss, profitieren Sie von hohen und zuverlässigen Bandbreiten bis 100 Mbit/s.

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6 Warum ist mein Standort nicht Teil des Ausbaugebietes, obwohl ich heute eine niedrige Bandbreite habe?

Sofern Sie nicht schon heute eine höhere Bandbreite nutzen könnten (beispielsweise über ein anderes Netz), können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Netzbetreiber für Ihren Standort bereits konkrete eigenwirtschaftliche Ausbaupläne hat.

Da grundsätzlich alle Bereiche ohne mittelfristige NGA-Versorgungsperspektive im Rahmen des Projektes ausgebaut werden, ist in aller Regel davon auszugehen, dass Sie

a) entweder bereits heute über höhere Bandbreiten verfügen könnten, hierzu aber den Anbieter, den
    Tarif oder auch die Zugangstechnologie wechseln müssten

b) oder Ihr Ortsteil bis Ende 2018 eigenwirtschaftlich von einem Netzbetreiber erschlossen werden wird.

Im Fall a) können Sie im Breitbandatlas Saarland überprüfen, welcher Netzbetreiber an Ihrem Standort schon heute NGA-Bandbreiten anbieten. Um entsprechende Zugangsdienste zu nutzen, kann neben einem Wechsel des Anbieters auch die Beauftragung eines Hausanschlusses erforderlich sein, sofern noch kein Anschluss an das jeweilige Versorgungsnetz besteht.

Ob Fall b) auf Ihren Standort zutrifft, können Sie erst feststellen, wenn der dort eigenwirtschaftlich ausbauende Netzbetreiber seine Pläne veröffentlicht bzw. mit der Vermarktung des Netzes beginnt. Eine entsprechende Information erfolgt in der Regel frühestens ein Jahr vor Ausbau. Wenngleich dem Projektträger Ausbauplanungen bekannt sind, sind diese bis zur Bekanntmachung durch den Netzbetreiber dessen Geschäftsgeheimnisse, zu denen wir keine Auskünfte erteilen können.

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7 Warum ist für meinen Ortsteil kein Ausbau im Projekt vorgesehen?

Grundsätzlich können Sie in diesem Falle davon ausgehen, dass Ihr Ortsteil bereits großflächig mit NGA-Bandbreiten versorgt wird oder aber eine solche Versorgung bis Ende 2018 eigenwirtschaftlich durch einen Netzbetreiber hergestellt wird.

Im fortlaufend aktualisierten Breitbandatlas Saarland finden Sie Informationen darüber, welcher Netzbetreiber Ihren Ortsteil mit hohen Bandbreiten versorgen kann. Bitte beachten Sie, dass dort keine Ausbauplanungen verzeichnet sind, da diese Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber darstellen.

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8 Warum hört die Ausbaugrenze innerhalb eines Ortsteils kurz vor meinem Wohnsitz auf?

Die Versorgung innerhalb der Ortsteile ist historisch gewachsen und daher oft uneinheitlich. Sofern Ihr Standort nicht erfasst ist, können Sie davon ausgehen, dass Sie anderweitig versorgt werden.

Das Projekt NGA-Netzausbau Saar stellt den Ausbau zielgenau dort sicher, wo nicht mit einem Marktausbau zu rechnen ist. Historisch und wirtschaftlich bedingt gibt es in vielen Ortsteilen Teilbereiche, die eine NGA-Versorgungsperspektive aufweisen, und solche, denen sie fehlt. Um dieser bisweilen zerklüfteten Versorgungssituation Rechnung zu tragen, wurden die meisten Ortsteile in mehrere technische Versorgungsbereiche aufgeteilt. In das Ausbaugebiet wurden nur diejenigen Teilbereiche übernommen, die keine großflächige NGA-Versorgungsperspektive aufweisen. [vgl. hierzu auch Frage 2]

Im Umkehrschluss können Sie davon ausgehen, dass Ihr Teilbereich bereits anderweitig mit NGA-Bandbreiten versorgt oder eine solche Versorgung bis Ende 2018 geplant ist. Im fortlaufend aktualisierten Breitbandatlas Saarland finden Sie Informationen darüber, welcher Netzbetreiber bei Ihnen vor Ort mit hohen Bandbreiten versorgen kann. Bitte beachten Sie, dass dort keine Ausbauplanungen verzeichnet sind, da diese Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber darstellen.

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9 Mit welcher Genauigkeit stellt die Ausbaukarte die Ausbaubereiche dar?

Die kartografische Darstellung der Ausbaubereiche ist grundsätzlich hausnummerngenau.

Aus technischen Gründen kann es jedoch zu Abweichungen in Größenordnung weniger Hausnummern kommen. Zerklüftete bzw. unregelmäßige Ausbaubereiche stellen in aller Regel keinen Fehler dar, sondern sind auf historisch gewachsene Leitungsinfrastrukturen zurückzuführen.

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10 Werden im Ausbaugebiet auch höhere bzw. symmetrische Bandbreiten für gewerbliche Zwecke angeboten?

Ja, auf Basis von individuell kalkulierten Angeboten durch die jeweiligen Anbieter. In vielen Bereichen sind Standardangebote mit den Netzbetreibern vereinbart worden.

Um höhere oder symmetrische Bandbreiten zu erreichen, ist in aller Regel ein direkter Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz erforderlich. Dieser kann jederzeit auf Ihre Kosten bei Ihrem Wunschanbieter beauftragt werden. Je nach Anbieter kann dabei gegebenenfalls auf einen im Projekt neu geschaffenen Glasfaserzugangsknoten aufgesetzt werden. Da diese Zugangsknoten meist nur wenige hundert Meter von den einzelnen Gebäuden entfernt sind, werden dadurch die Anschlusskosten oft deutlich vermindert. Bitte beachten Sie jedoch, dass hochwertige Business-Anschlüsse grundsätzlich individuell durch die jeweiligen Anbieter geplant und kalkuliert werden.

In weiten Teilen des Ausbaugebietes ist mit den jeweils ausbauenden Netzbetreibern vertraglich vereinbart worden, bestimmte Standardprodukte zu ortsabhängig festgeschriebenen Höchstpreisen anzubieten. Dabei handelt es sich um reine Internetzugangsprodukte mit symmetrischen Bandbreiten von 50 Mbit/s bzw. 1.000 Mbit/s, in deren Preisen bereits notwendige Tiefbauarbeiten über bis zu 250 Meter enthalten sind. In manchen Fällen kann die Buchung eines solchen Standardproduktes direkt beim vor Ort versorgenden Netzbetreiber (siehe Ausbaukarte) für Ihren Betrieb die wirtschaftlichste Alternative darstellen.

Sprechen Sie den jeweiligen Netzbetreiber gerne auf diese Standardprodukte an.

Bitte beachten Sie, dass die Netzbetreiber außerhalb ihres jeweiligen Ausbaugebietes im Projekt NGA-Netzausbau Saar nicht an die projektspezifischen Standardtarife gebunden sind.

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11 Wer entscheidet, wann der Ausbau in einem bestimmten Bereich erfolgt?

Diese Entscheidung obliegt den Netzbetreibern. Der Ausbau ist jedoch überall bis 2018 fertigzustellen.

Um eine zügige und zweckmäßige Umsetzung sicherzustellen, sind hinsichtlich der Reihenfolge des Ausbaus seitens des Projektträgers keine Vorgaben ergangen. Damit kann der jeweils beauftragte Netzbetreiber selbst über seine Terminplanung entscheiden. In der Regel orientiert sich die Reihenfolge an technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Es ist jedoch mit jedem Netzbetreiber vertraglich vereinbart worden, dass die Inbetriebnahme des Netzes in allen Bereichen des Ausbaugebietes spätestens zum 31. Dezember 2018 erfolgen muss.

Bereichsspezifische Informationen über die derzeitigen Planungstermine sind in der Ausbaukarte enthalten.

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12 Wird das Netz weiterentwickelt, um noch höhere Bandbreiten bereitzustellen?

Das Netz wird schon heute für kommende Ausbauschritte ausgelegt. Der weitere Ausbau erfolgt bedarfsgerecht.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Verfügbarkeit von 50 Mbit/s ist ein wichtiges Ziel. Die Bandbreitenanforderungen steigen jedoch stetig an, wir befinden uns auf dem Weg in die Gigabitgesellschaft. Daher kann und wird der 50-Mbit/s-Ausbau nur ein Etappenziel darstellen.

Im Projekt NGA-Netzausbau Saar wird schon heute der Grundstein für kommende Ausbauschritte gelegt. Auf einer Strecke von landesweit rund 300 km werden neue Leerrohre geschaffen und Glasfaserbündel verlegt, die bereits jetzt so dimensioniert werden, dass sie zukünftigen Anforderungen bis hin zum FTTH-Ausbau genügen. In diese nachhaltige Infrastruktur investieren die Netzbetreiber bis Ende 2018 im Rahmen des Projektes rund 45 Mio. Euro. Durch eine sogenannte Open-Access-Verpflichtung ist zudem sichergestellt, dass die Infrastrukturen dauerhaft auch für andere Netzbetreiber zugänglich sind – diskriminierungsfrei und zu fairen Preisen.

Künftige Ausbauschritte können damit nahtlos auf den heute geschaffenen Infrastrukturen aufsetzen. Das Glasfasernetz wird ausgehend von den innerörtlichen Zugangsknoten immer weiter an die einzelnen Gebäude herangeführt werden und in der Endausbaustufe schließlich in die Gebäude hineinwachsen. Die heutigen Infrastrukturinvestitionen zahlen sich somit für den kommenden Gigabitausbau aus.

Abhängig von der Nachfrage- und Bedarfssituation wird in vielen Bereichen damit zu rechnen sein, dass die Netzbetreiber ihre Netzinfrastrukturen mit der Zeit aus eigenem Antrieb weiterentwickeln und weiter ausbauen werden. Wo dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu erwarten ist, können weitere Fördermaßnahmen unterstützen. Schon heute werden auf vielen Ebenen entsprechende Programme diskutiert und vorbereitet – beispielsweise im Rahmen der „Netzallianz Digitales Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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