05.05.2010 | Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat heute in Düren-Echtz den ersten Schaltverteiler besichtigt, den die Deutsche Telekom AG (DT AG) an einen Wettbewerber übergeben hat. So konnte er sich vor Ort von dieser neuen Zugangsmöglichkeit für Wettbewerber zum Netz der DT AG einen Eindruck verschaffen.
"Ich freue mich, dass nach nunmehr über einem Jahr seit der Grundsatzentscheidung und zahlreichen weiteren Regulierungsverfahren endlich ein erster Schaltverteiler aufgebaut worden ist. Er kann für die breitbandige Erschließung eines bislang nur unzureichend mit schnellem Internet versorgten Gebiets genutzt werden", erklärte Kurth.
Zudem hat die Bundesnetzagentur heute die neueste Entgeltentscheidung für den Schaltverteilerzugang bekannt gegeben. Im Gegensatz zur vorherigen Entgeltfestsetzung wird nun für mehrere bislang nach Aufwand abzurechnende Leistungspositionen ein Pauschalentgelt festgelegt. "Pauschalentgelte erlauben den Wettbewerbsunternehmen eine bessere Kalkulation der für die Errichtung des Schaltverteilers nötigen Investitionen und somit eine größere Planungssicherheit", erläuterte Kurth.
Außerdem hat die Bundesnetzagentur heute mitgeteilt, dass die zuständige Beschlusskammer beabsichtigt, ein Standardangebot für den Schaltverteilerzugang vorzugeben. Im Rahmen dieses Verfahrens sind alle Nachfrager aufgerufen, die Bedingungen und Modalitäten des Schaltverteilerzugangs gemeinsam mit der Bundesnetzagentur zu erörtern. Am Ende des Verfahrens soll dann ein "Mustervertrag" stehen, mit dem jedes Wettbewerbsunternehmen die Errichtung eines Schaltverteilers bei der DT AG anfragen kann, ohne dafür vorher erst ein formales und aufwändiges Regulierungsverfahren vor der Bundesnetzagentur zu durchlaufen.
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März 2009 eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten. "Anlässlich des ersten aufgebauten Schaltverteilers und vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidungen bin ich zuversichtlich, dass der Breitbandausbau ländlicher Regionen und die Erschließung sog. weißer Flecken mittels eines Schaltverteilers nun endlich richtig in Gang kommen werden", sagte Kurth.